Der Bad Reichenhaller Stadtheimatpfleger Dr. Johannes Lang erhielt im Mai 2017 die Auszeichnung „Goldene BierIdee 2017“. Damit würdigte der Bayerische Brauerbund Langs Entdeckung des Reichenhaller Reinheitsgebots von 1493, das 2016 erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt und vor allem in der Fachwelt mit großem Interesse aufgenommen worden war. Im Bayerischen Hauptstaatsarchiv war Dr. Johannes Lang auf die Urkunde aufmerksam geworden, hatte ihre Bedeutung für die Entstehung eines gesamtbayerischen Reinheitsgebots erkannt und beschrieben.
Die Bierordnung, die der Wittelsbacher Herzog Georg von Bayern-Landshut, genannt „der Reiche“, am 07. Februar 1493 für Reichenhall erlassen hatte, regelte neben den zu verwendenden Rohstoffen unter anderem auch deren strenge Qualitätskontrollen, die Besteuerung des Bieres sowie die Festsetzung des Bierpreises in der Stadt.
Die jährlich gemeinsam vom Bayerischen Brauerbund und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Bayern verliehene Auszeichnung der „Goldenen BierIdee“ richtet sich an Firmen, Institutionen, Vereine und Personen, die sich in besonderer Weise um den Stellenwert des Bayerischen Bieres verdient gemacht haben.
Da Dr. Lang bei der Verleihung in München persönlich nicht anwesend sein konnte, nahm der Bräu der Privaten Alpenbrauerei Bürgerbräu Bad Reichenhall, Christoph Graschberger (im Bild links), die Auszeichnung stellvertretend für ihn entgegen. Nun überreichte der Brauereichef dem Stadtheimatpfleger diese besondere Ehrung im Rahmen einer kleinen Feierstunde in Bad Reichenhall.
Detaillierte Informationen zur Reichenhaller Urkunde liefert der Artikel „Das Reichenhaller Reinheitsgebot von 1493″ .
Der Text entstammt der Presseerklärung des Büros für Markentechnik John und wurde leicht gekürzt.