Viele können sich sicher noch an den gescheiterten Versuch des Deutschen Brauer-Bundes erinnern, das sogenannte Deutsche Reinheitsgebot von der Unesco zum immateriellen Weltkulturerbe erheben zu lassen. Die Unesco schmetterte diesen Versuch im Jahr 2015 ab, weil der Brauerbund in seinem Antrag weniger das Kulturgut des Brauens als vielmehr die Rolle des Erlasses von 1516 als angeblich ältestes Lebensmittelgesetz in den Vordergrund stellte und weil das moderne industrielle Brauen nichts mehr mit dem Inhalt der ursprünglichen Verordnung gemein hat. Stattdessen wurde nur zwei Jahre nach diesem Versuch Belgiens Bierkultur in die Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen [1].
Diese Liste enthält im Gegensatz zu den anderen, materiellen Welterbekategorien der Unesco, die sich auf Bauten und Gegenstände beziehen, nur „kulturelle Ausdrucksformen, die, unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden” [2].
Die Schwalenberger Brauzunft will es jetzt mit Unterstützung der Universität Paderborn besser machen und eine Anerkennung des gemeinschaftlichen Brauens als immaterielles Kulturerbe im Sinne der UNESCO erreichen.
Bei den Schwalenbergern liegt der Vorgang in den Händen von Frank Ehlert, dem ehemaligen Vorsitzenden der Schwalenberger Brauzunft. Mit den Fachleuten an der Uni Paderborn hat sich die Brauzunft auf folgende Formulierung geeinigt:
„Beantragt wird, die Traditionen des
bürgerschaftlichen Gemeinschaftsbrauens
in Deutschland als immaterielles Kulturerbe
im Sinne der UNESCO anzuerkennen.“
Diese Formulierung deckt zum einen die Tradition der niederdeutschen Brauämter ab, wie sie zum Beispiel in Schwalenberg vertreten ist. Zum anderen beinhaltet sie vor allem auch die Tradition der Kommunbrauhäuser, wie wir sie aus Thüringen und Bayern kennen. Auch in weiteren lokal verwurzelten Braugruppen mit ganz unterschiedlichen Vorgeschichten gibt es eine solche Tradition. Letztlich soll sich das alles in dem Antrag widerspiegeln.
Dazu benötigt Frank in seiner Rolle als Antragskoordinator Texte, Bilder und Stellungnahmen von allen Braugruppen in Deutschland, die sich durch die obige Formulierung angesprochen fühlen. Alle Texte sollten sich dabei so knapp wie möglich auf das Wesentliche beschränken, denn im Antrag sind dafür nur kurze Abschnitte vorgesehen, und es wäre unglücklich, wenn Stellungnahmen nachträglich gekürzt werden müssten. Außerdem benötigt er eure Bilder und Texte möglichst kurzfristig, da der Antrag spätestens am 31. Oktober 2017 mit allen Anlagen bei der UNESCO-Kommission vorliegen muss.
Die Erfolgsaussichten lassen sich im Vorfeld natürlich nur schwer abschätzen. Die historische Bedeutung des Lebensmittels Bier ist der UNESCO-Kommission aber durchaus geläufig.
Für Information und Rückfragen wendet euch an:
Frank Ehlert, Telefon: 05284–9429020,
E‑Mail: frank.ehlert@schwalenberger-brauzunft.de
Auch die Vereinigung der Haus- und Hobbybrauer in Deutschland (VHD) hat sich dem Aufruf der Schwalenberger Brauzunft angeschlossen und ihm als Kommunikationspartner eine Sonderausgabe seines Vereinsblatts „Schalander” [3] gewidmet, dem wir Teile des obigen Textes entnommen haben.
Quellen:
- Volker Quante: „Von der UNESCO anerkannt: Bierkultur in Belgien wird immaterielles Kulturerbe”
blog.brunnenbraeu.eu - Wikipedia-Artikel „Immaterielles Kulturerbe”
de.wikipedia.org - Schalander, Mitteilungsblatt der Vereinigung der Haus- und Hobbybrauer in Deutschland e.V. (VHD)
Sonderausgabe September 2017
www.hausgebraut.de